All­ge­meine Geschäfts­be­din­gungen Coa­ching und Beratung

1. All­ge­meines

Jana Kneisel führt Coa­ching und Beratung gemäß diesen All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB) durch. Mit der Beauf­tragung gelten diese Bedin­gungen vom Auf­trag­geber (im Fol­genden auch Kli­enten) als angenommen.
Weitere Ver­ein­ba­rungen sind für Jana Kneisel nur ver­bindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.
Die von Jana Kneisel abge­schlos­senen Ver­träge sind Dienst­ver­träge, sofern nicht aus­drücklich etwas anderes ver­einbart wird. Gegen­stand des Ver­trages ist daher die Erbringung der ver­ein­barten Leis­tungen, nicht die Her­bei­führung eines bestimmten Erfolges. Ins­be­sondere schuldet Jana Kneisel nicht ein bestimmtes wirt­schaft­liches Ergebnis. Ihre Stel­lung­nahmen und Emp­feh­lungen bereiten die Ent­schei­dungen des Auf­trag­gebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

Jana Kneisel ist berechtigt, Hilfs­kräfte, sach­ver­ständige Dritte und andere Erfül­lungs­ge­hilfen zur Durch­führung eines Bera­tungs­ver­trages her­an­zu­ziehen. Bera­tungs­leis­tungen in Rechts- und Steu­er­fragen werden von ihr auf Grund der gel­tenden Bestim­mungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leis­tungen sind vom/von der Klient/In selbst bereitzustellen.

Jana Kneisel erbringt ihre Bera­tungs­leis­tungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/vom Auf­trag­geber oder seinen Beauf­tragten zur Ver­fügung gestellten Daten und Infor­ma­tionen. Die Gewähr für ihre sach­liche Rich­tigkeit und für ihre Voll­stän­digkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.

2. Angebote, Honorare

Die Angebote sind frei­bleibend. Ände­rungen vor­be­halten. Alle Honorare ver­stehen sich in Euro. Für Coa­ching- und Bera­tungs­leis­tungen werden die in der Coa­ching- bzw. Bera­tungs­ver­ein­barung fest­ge­legten Honorare berechnet. Die Termine für Telefon-Coa­ching werden zwi­schen Coach und Kli­enten nach bei­der­sei­tiger Ver­füg­barkeit ver­einbart. Solange keine Kos­ten­zusage von anderer Stelle vor­liegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Coa­ching- bzw. Beratungs-Honorars.

Das Honorar ist, wenn nichts anderes ver­einbart wurde, sofort nach Rech­nungs­stellung und ohne Abzug fällig. Die Zurück­be­haltung des Honorars und die Auf­rechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auf­trag­gebers von Jana Kneisel aner­kannt oder rechts­kräftig fest­ge­stellt sind.

3. Absage eines Termins

Ver­ein­barte Termine sind grund­sätzlich ver­bindlich. Dies gilt auch für das kos­tenlose Vor­ge­spräch. Zeit und Ort des Coa­chings werden von den Coa­ching­partnern ein­ver­nehmlich ver­einbart. Der Klient ver­pflichtet sich zu allen Sit­zungen pünktlich zu erscheinen.

Eine kos­ten­freie Absage oder Ter­min­ver­schiebung der Coa­ching­sit­zungen ist bis spä­testens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nicht­er­scheinen wird das volle Honorar als Aus­fall­ho­norar fällig.

4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Jana Kneisel ist berechtigt, bei höherer Gewalt die ver­ein­barten Coa­ching­termine zu ver­schieben, hier­unter fallen auch Leis­tungs­hin­der­nisse, die auf­grund von Krankheit, Unfall oder ähn­lichem ent­standen sind.

In diesem Fall wird der Coach den Kli­enten schnellst­möglich ver­stän­digen und einen Ersatz­termin anbieten. Falls der Klient unter der hin­ter­las­senen Ruf­nummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Über­nahme der Anfahrts- oder sons­tiger Kosten.

5. Copy­right

Alle an den Kli­enten aus­ge­hän­digten Unter­lagen sind, soweit nichts anderes ver­einbart ist, in der ver­ein­barten Ver­gütung ent­halten. Die Unter­lagen sind zum per­sön­liche Gebrauch des Kli­enten bestimmt.

Das Urhe­ber­recht an den Coa­ching­kon­zepten und Unter­lagen gehört allein Jana Kneisel. Dem Kli­enten ist es nicht gestattet, die Unter­lagen ohne schrift­liche Zustimmung von Jana Kneisel ganz oder aus­zugs­weise zu repro­du­zieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Ver­öf­fent­li­chung, auch aus­zugs­weise, ist untersagt.

6. Ver­si­che­rungs­schutz

Jeder Klient trägt die volle Ver­ant­wortung für sich und seine Hand­lungen innerhalb und außerhalb der Coa­ching­sit­zungen und kommt für even­tuell ver­ur­sachte Schäden selbst auf. Das Coa­ching ist keine Psy­cho­the­rapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teil­nahme setzt eine normale psy­chische und phy­sische Belast­barkeit voraus.

Ver­an­stalter von Team-Coa­chings, Semi­naren, Work­shops usw. ist immer der Auf­trag­geber. Die Teil­nehmer haben deshalb keinen Ver­si­che­rungs­schutz durch Jana Kneisel.

7. Haftung

Die Infor­ma­tionen und Rat­schläge in Coa­ching-Sit­zungen sowie in allen Doku­men­ta­tionen sind durch den Coach sorg­fältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Jana Kneisel handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.

Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird aus­ge­schlossen. Der Versand bzw. die elek­tro­nische Über­tragung jeg­licher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

8. Ver­trau­lichkeit

Jana Kneisel ver­pflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewor­denen betrieb­lichen, geschäft­lichen und pri­vaten Ange­le­gen­heiten des Kli­enten auch nach der Been­digung des Ver­trages Still­schweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

Darüber hinaus ver­pflichtet sich Jana Kneisel, die zum Zwecke der Bera­ter­tä­tigkeit über­las­senen Unter­lagen sorg­fältig zu ver­wahren und gegen Ein­sicht­nahme Dritter zu schützen.

9. Mit­wir­kungs­pflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin

Das Coa­ching erfolgt auf der Grundlage der zwi­schen den Par­teien geführten vor­be­rei­tenden Gespräche. Es beruht auf Koope­ration und gegen­sei­tigem Ver­trauen. Jana Kneisel möchte in diesem Zusam­menhang darauf auf­merksam machen, dass Coa­ching ein freier, aktiver und selbst­ver­ant­wort­licher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garan­tiert werden können. Jana Kneisel steht dem Kli­enten als Pro­zess­be­glei­terin und als Unter­stützung bei Ent­schei­dungen und Ver­än­de­rungen zur Seite – die eigent­liche Ver­än­de­rungs­arbeit wird vom Kli­enten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

10. Abgrenzung zur Psychotherapie

Coa­ching ist keine The­rapie und ersetzt diese auch nicht. Coa­ching basiert auf einer Coach-Kli­enten-Beziehung, die durch ein part­ner­schaft­liches Mit­ein­ander gekenn­zeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von The­ra­peuten und Ärzten abgrenzt.

Psy­cho­the­rapie ist problem- und sym­ptom­ori­en­tiert, sie beschäftigt sich mit der Ver­gan­genheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coa­ching ist lösungs­ori­en­tiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Akti­vität aus­ge­richtet. Psy­cho­the­rapie ist die gezielte Behandlung einer psy­chi­schen Krankheit. Coa­ching dient dem “gesunden” Men­schen, welcher hand­lungs­fähig und zur Selbst­re­flexion fähig ist.

Das Ergebnis eines Coa­chings stellt nicht die Lin­derung psy­chi­scher Beschwerden dar, sondern die indi­vi­duelle Wei­ter­ent­wicklung des Kli­enten, womit eine Stei­gerung seiner all­ge­meinen Lebens­qua­lität einhergeht.

11. Sek­ten­er­klärung

Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Tech­no­logie von L. Ron Hubbard (Gründer der Sci­en­tology-Orga­ni­sation) arbeite oder gear­beitet habe, dass ich nicht nach der Tech­no­logie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Sci­en­tology-Orga­ni­sation besuche oder besucht habe, in denen nach der Tech­no­logie von L. Ron Hubbard gear­beitet wird und dass sämt­liche Coa­chings und Bera­tungen nicht nach dieser Tech­no­logie durch­ge­führt werden. Zudem lehne ich sek­tie­re­rische Prak­tiken jed­weder Art ab und distan­ziere mich aus­drücklich von Sekten und ähn­lichen Organisationen.

12. Schluss­be­stimmung

Sollten ein­zelne Bestim­mungen des Ver­trages mit dem Kli­enten ein­schließlich dieser All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gungen ganz oder teil­weise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gül­tigkeit der übrigen Bestim­mungen nicht berührt. Die ganz oder teil­weise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirt­schaft­licher Erfolg dem der unwirk­samen mög­lichst Nahe kommt.

13. Erfül­lungsort und Gerichtsstand

Erfül­lungsort ist Berlin. Gericht­stand ist das zuständige Amts­ge­richt Wedding-Berlin. Es gilt das Recht der Bun­des­re­publik Deutschland.

Berlin, 01.03.2017